Strafgerichtsbarkeit

Strafgerichtsbarkeit
Straf|ge|richts|bar|keit

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Strafgerichtsbarkeit — (Kriminalgerichtsbarkeit, peinliche Gerichtsbarkeit, Jurisdictio criminalis), die Befugnis und Pflicht zur Ausübung der Rechtspflege auf dem Gebiete des Strafrechts (vgl. Gerichtsbarkeit). Als Ausfluß der Staatsgewalt kann die Ausübung der S. nur …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafgerichtsbarkeit — Die Strafgerichtsbarkeit ist eine streitige Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen. Sie wird durch Strafgerichte erfüllt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Internationale Strafgerichtsbarkeit 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Strafgerichtsbarkeit — Straf|ge|richts|bar|keit, die: Gerichtsbarkeit im Bereich des Strafrechts. * * * Strafgerichtsbarkeit,   früher peinliche Gerichtsbarkeit, der für die Strafsachen zuständige Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zum Aufbau der… …   Universal-Lexikon

  • Strafjustiz — Die Strafgerichtsbarkeit ist eine streitige Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen. Sie wird durch Strafgerichte erfüllt. Deutschland Die Strafgerichtsbarkeit zählt zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Das Gerichtssystem besteht in… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsorganisation in Frankreich — Palais de Justice in Paris …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Justizgerichtbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Justizgerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichte — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Schöffe — Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des… …   Deutsch Wikipedia

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